Kommunikation

Es stehen folgende Möglichkeiten für eine Kommunikation zur Verfügung

1. Das persönliche Gespräch. Im Falle von behördlich angeordneten Kontaktbeschränkungen werden diese sowohl in Ihrem als auch in meinem Interesse strikt beachtet. Dies führt unter Umständen zu einer Begrenzung der Anzahl von Besuchern.

2. Es besteht ständig die Möglichkeit, Besprechungen per Videokonferenz durchzuführen. Zur Verfügung stehen hier die Möglichkeiten über Skype und Facetime. Weitere Instrumente werden auf Wunsch hinzugefügt.

3. Besprechungen können auch ausschließlich per Telefon geführt werden.

4. Die Korrespondenz kann auf postalischem Wege, aber auch per Email geführt werden. Es bedarf bei Verwendung von Emails jedoch des gegenseitigen Einverständnisses.

Für welchen Kommunikationsweg auch immer Sie sich entscheiden, sollte bei Besprechungen immer zuvor ein Termin abgestimmt werden.
Im Falle Ihres Telefonanrufes bitte ich, falls die Kanzlei einmal nicht sofort erreichbar sein sollte, darum, eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Sie werden so schnell wie möglich zurückgerufen werden.